Datenschutz als Schutz des Persönlichkeitsrechts wird von der Öffentlichkeit
zunehmend als Qualitätsmerkmal empfunden.


Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. 

Die DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft.


Zentraler Punkt beim Anwendungsbereich der DSGVO sind personenbezogene Daten.
Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar"´ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. 


Personenbezogene Daten sind z.B.:

    •    Name

    •    Adresse

    •    E-Mail-Adresse

    •    Telefonnummer

    •    Geburtstag

    •    Kontodaten

    •    Kfz-Kennzeichen

    •    Standortdaten

    •    IP-Adressen


 

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten.


In Deutschland sind beide Regelungen gültig, wobei die aktuelle Version des BDSG wesentliche Teile der DSGVO umgesetzt hat.

Letztendlich steht aber das Recht der Europäischen Union über dem nationalen Recht.


Mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten hat das Gesetz eine Institution geschaffen, die bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben helfen soll. Die Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO und § 38 BDSG normiert. Er analysiert und kontrolliert im Idealfall den Stand des Datenschutzniveaus im Unternehmen und macht in diesem Rahmen der Geschäftsleitung Vorschläge zur Verbesserung. Der Datenschutzbeauftragte hat demnach keine eigene Entscheidungsgewalt und untersteht lediglich der höchsten Managementebene des Unternehmens.


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